Am 1. Juli 2021 soll der neue Staatsvertrag für Glücksspiele in Kraft treten. Hiermit sollen Spieler in ganz Deutschland völlig rechtskräftig in virtuellen Casinos spielen oder auch online pokern oder können. Dies gilt jedoch nur dann, wenn hierbei der Schutz der Spieler garantiert werden kann. Im Moment könnte es zudem noch weichere Übergangsregeln für sie schon jetzt tätigen Online-Casinos geben.
Ab dem Jahr 2021, mit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland am 1. Juli sollen die bislang illegalen Glücksspiele vor allem im Internet erlaubt sein. Dazu gehören zum Beispiel Online-Casinos, Online-Poker, aber auch Online-Automatenspiele. Dabei wird zumeist mit echtem Geld gespielt, das vorher auf ein Spielkonto einbezahlt werden muss. So mancher Spieleanbieter wirbt jedoch mit einem Casino-Bonus ohne eine Einzahlung um neue Spieler.
Die Übergangsfrist des Glücksspielstaatsvertrages
Online-Glücksspiele sind in Deutschland derzeit eigentlich nicht erlaubt. Die auch für Deutsche erreichbaren Glücksspielangebote und Online-Casinos sind deshalb meist in Gibraltar, der Isle of Man oder Malta lizenziert. Dies ist der Fall, seitdem die letzten Lizenzen für den deutschen Spielemarkt im letzten Jahr ausgelaufen sind. So berufen die Online-Casinos sich wiederum darauf, dass diese die Spiele in der gesamten EU präsentieren können. Allerdings gilt eine solche Ansicht als rechtlich sehr umstritten.
Bis der novellierte Glücksspielstaatsvertrag in etwa einem Jahr mehr Klarheit schaffen kann, arbeiten die in Deutschland amtierenden Online-Casino-Anbieter im Grunde in einer rechtskräftigen Grauzone. Dies könnte sich dann ändern, wenn es nach einem neuen Bericht des NDR geht. Hiernach haben die Staatskanzleien in Hamburg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen einen Entwurf für neuartige Übergangsregeln für die Online-Casinos entwickelt. Hierin geht es gegenständlich darum, dass die Anbieter von Online-Casinos, die sich bereits jetzt an die Vorgaben der künftigen Neuregulierung halten, bis Ende Juni 2021 in Deutschland geduldet werden. Unerlaubte Angebote für Glücksspiele sollen gemäß der Beschlussvorlage lediglich noch dann rechtlich verfolgt werden, wenn abzusehen ist, dass sie sich auch der zukünftigen Regelung entziehen wollten.
Bei einem ersten Entwurf, welcher von einem Sprecher der Senatskanzlei in Hamburg bestätigt wurde, hat es sich um einen Mittelweg zwischen den einzelnen Bundesländern gehandelt. In den letzten Monaten war um genau diese Übergangsphase gekämpft worden. Hierbei sollen sich Sachsen und Hessen für eine Zulassung ausgesprochen haben. Hamburg hingegen war zuletzt vor allem mit Anzeigen gegen die Online-Casinos vorgegangen.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag basiert nebenbei auf den Vorgängern, welche schon länger bekannt sind. Zuständig waren im Hintergrund für die Gesetzgebung in Sachen des materiellen Glücksspielrechts in Deutschland vor allem die 16 Bundesländer. Die Staatsverträge dienten hierbei der Abstimmung über ein geltendes Vorgehen in ganz Deutschland.
Der Glücksspielstaatsvertrag
Der Staatsvertrag für das Glücksspielwesen in Deutschland ist ein in seiner anfänglichen Fassung am 1. Januar 2008 neu in Kraft getreten. Dies ist ein Staatsvertrag zwischen den 16 Bundesländern. Das wichtige Ziel des Vertrages war es, bundeseinheitliche Bedingungen für die Veranstaltung der Glücksspiele zu schaffen.
Gemäß dieser Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts war in diesem Glücksspielstaatsvertrag von 2008 das bedingungslose Glücksspielmonopol des Sportwettenanbieters Oddset hierin verankert. So waren die Verfassungsrichter der Ansicht, dass die Erfüllung der Suchtprävention des Staates nur durch ein staatliches Monopol für Glücksspiele zu gewährleisten ist. Eine Liberalisierung der Glücksspielangebote stand in einem solchen Fall hinter dem Gesundheitsschutz.
Bereits im Herbst 2010 wurde der erste Glücksspielstaatsvertrag in der frühen Form vom Europäischen Gerichtshof erlassen. Die Richter in Europa orientierten sich vor allem an den vielen Werbekampagnen der staatlichen Glücksspielanbieter. Die eigentliche Werbung für das Glücksspiel war hierbei alles andere als brauchbar für das Ziel der Suchtprävention.
Der erste Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag
Auf den Druck der EU hin erarbeiteten alle Bundesländer in Deutschland den Glücksspieländerungsvertrag. Hierin wurde vor allem das Vertriebsverbot für das Online-Lotto untersagt. Dies machte den Lotto-Jackpot über die Grenzen der Länder hinweg erst möglich. Dieser Vertrag trat bereits am 1. Juli 2012 in Kraft.
Das Land Schleswig-Holstein hatte dieses als einziges Bundesland jedoch nicht unterschrieben. Im eigenen „Gesetz für die Neuordnung des Glücksspiels“ wurde jedoch das staatliche Veranstaltungsmonopol für das Lottospiel beibehalten. Jedoch hob die Landesregierung Einschränkungen bei Werbung und Vertrieb auf. Private Spieleanbieter von Online-Casinos und Sportwetten konnten insgesamt fünf Jahre Lizenzen erwerben. Nach einem Regierungswechsel trat das Land Schleswig-Holstein im Jahre 2013 aber dann doch noch dem geänderten Vertrag bei.
Der zweite Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrag
Wegen verschiedener Gerichtsurteile musste der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag noch einmal nachgearbeitet werden. Dies war fast die Geburtsstunde des zweiten Änderungsstaatsvertrags. So sollte dieser eigentlich am 1. Januar 2018 neu veröffentlicht werden. Dies scheiterte dann daran, dass diesen nicht alle Bundesländer gegengezeichneten. Es gab Widerstand aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und Schleswig-Holstein.
Nach vielen Verhandlungen zwischen den einzelnen Bundesländern soll im kommenden Sommer der neue Staatsvertrag zur Regulierung des Glücksspielwesens veröffentlicht werden. Noch aber ist dieser Vertrag nicht unterzeichnet. Zudem regt sich ein großer Widerstand.
Übergangsfrist des Glücksspielstaatsvertrages für Spielhallen
Die Übergangsfrist von fünf Jahren des § 29 GlüStV in welcher ab dem 01.07.2012 in Kraft getretenen Fassung gilt lediglich für Altbetreiber, welche die Spielhalle bereits vor dem 28.10.2011 wegen einer erteilten Erlaubnis gemäß § 33 i GewO betrieben hatten, nicht jedoch für Neubetreiber, welche eine Spielhalle nach dem 28.10.2011 eröffnet haben und die auch vor dem 28.10.2011 noch keine Spielhallenerlaubnis besessen hatten.
Der Betrieb von Spielhallen war bis zur Inkrafttretung des geänderten Glücksspielstaatsvertrages vom 1.07.2012 lediglich noch nach § 33 i GewO zustimmungsbedürftig. Eine derartige Erlaubnis ist daher den Betreibern der Spielhallen vor dem Inkrafttreten des erwähnten Glücksspielvertrages erteilt worden als zuvor auch den Betreibern sämtlicher Spielhallen. Dies traf auf einen speziellen Fall zu, bei dem eine Spielhallenbetreiberin mehrere Spielhallen übernehmen wollte. Solche Erlaubnisse bestimmen die vor dem 28.10.2011 geltenden Fassungen. Jene bisherige Betreiberin ist somit die „Altbetreiberin“. Durch diesen Glücksspielstaatsvertrag in jener ab dem 1.07.2012 im Land Mecklenburg-Vorpommern gültigen Fassung ist ab dem Inkrafttreten ferner eine glücksspielrechtliche Erlaubnis nötig geworden. Nach dem § 24 Abs. 1 GlüStV beanspruchen die Errichtung sowie der Betrieb von Spielhallen unbeschadet anderweitiger Erfordernisse einer solchen Erlaubnis nach dem geltenden Staatsvertrag.
Die illegalen Angebote bei Glücksspielen
Einer Einigung über den neuen Glücksspielstaatsvertrag war ein Streit der Länder vorausgegangen. So befürworten einige hier strenge Regeln. Hierzu zählen vor allem die Länder Niedersachsen, Bremen und das Saarland. Ebenso genannt werden Schleswig-Holstein und Hessen. Diese Länder vertreten den liberaleren Ansatz. Bereits Anfang September hatten sich die Direktoren der Staatskanzleien auf einen weitreichenden Plan geeinigt, dessen Umsetzung jetzt definiert wurde.
Alle Länder verständigten sich, die Spieleanbieter nicht weiter zu belangen, welche im Internet bislang noch verbotene Spiele anbieten, sich jedoch an die neuartigen Regeln halten. Wer dies nicht tut, hat in einem Erlaubnisverfahren nach diesem neuen Staatsvertrag keine guten Karten.
Umlaufbeschluss und gemeinsame Leitlinien
Die Direktoren der Staatskanzleien haben sich auf einen Rahmen der Ermessung verständigt, was im Zusammenhang auf den GlüStV 2021 nun geduldet wird (Original hier). Alle Angebote sind jedoch nach wie vor nicht legal. Dies bestätigt aktuell ein Sprecher des Innenministeriums Hessens auf Anfrage. So entscheidet jedes Bundesland allein, welche Angebote untersagt sind. Wer sich nun ab dem 15. Oktober nicht an die Vereinbarung hält, der muss vor allem damit rechnen, dass das Spielangebot durch die Glücksspielaufsicht verboten wird.
Eine Liste der Anbieter von virtuellen Spielautomaten, die in Deutschland aktiv sind finden Sie hier:
Online casinos die Spieler aus Deutschland 🇩🇪 weiterhin in 2020 akzeptieren.
Zusammenfassung
Somit wird eine Reihe an neue Regelungen vorgezogen. Von Oktober an müssen alle Anbieter zum Beispiel ein Einzahllimit von 1000 Euro im Monat gewährleisten und einen sogenannten Panik-Knopf einrichten, mit welchem sich die Spieler selber sperren können. Außerdem müssen die Betreiber ein automatisches Spielsuchtfrüherkennungssystem einrichten.
Quellen
- Umlaufbeschluss der Chefinnen und Chefs
- Leitlinien füt Glücksspiel